Grundsteuerreform

Sehr geehrte Mandanten/innen,

mit der Grundsteuerreform werden zum 01.01.2022 für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Die hierdurch entstandenen Messbeträge werden dann ab 2025 erstmalig für die Ermittlung der Grundsteuer berücksichtigt.

Hierzu ist jeder Eigentümer/ jede Eigentümerin eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben, unabhängig von der Nutzung des Grundstücks. Die elektronische Abgabe kann ab dem 01.07.2022 erfolgen und muss bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sein. Eine individuelle Aufforderung seitens des Finanzamts wird es dazu nicht geben.

Gerne erstellen wir für Sie diese Erklärung zum Grundsteuermessbetrag. Kommen Sie bei Bedarf einfach in den nächsten Wochen auf uns zu.

Weiterführende Informationen erhalten Sie für Hessen auf:

https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/Checkliste%20Grundverm%C3%B6gen_HE_V02.pdf?fbclid=IwAR3Oy_AY2a85ts_NCqU6WfnmCCfe3wWD4scwVCf0GofP1FFcR516TAucgjQ

Öffnungszeiten

Guten Tag,

bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten für die Belegeinreichung:

Montag-Donnerstag von 8:00-12:00h.

Bei Beratungsbedarf bitten wir vorab um Terminvereinbarung.

Freitags befinden wir uns komplett im Homeoffice.