Überbrückungshilfe 4

Die Antragsstellung für die Monate Januar bis März 2022 ist nun möglich!

Sehr geehrte Mandanten,
wir dürfen als prüfende Dritte nun auch die Überbrückungshilfe 4 beantragen. Betragt wird hier die finanzielle Unterstützung für das 1. Quartal 2022.

Neu ist eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Die Restart-Prämie kann alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt bis zu 300.000 Euro). Geförderte werden laufende Fixkosten bis zu max. 90%, je nach Umsatzeinbruch.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.

Ausführliche Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der Bundesregierung:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html

3G-Regel beachten

Guten Tag,

bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des hohen Infektionsgeschehens auf 3G umgestellt haben. Bitte beachten Sie dies beim Eintritt in unser Büro.