Noch bis Ende Juni 2023 haben wir Zeit, die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen über das digitale Antragsportal einzureichen. Gerne wenden Sie
Sehr geehrte Mandanten/innen, mit der Grundsteuerreform werden zum 01.01.2022 für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Die hierdurch entstandenen Messbeträge werden dann