Sehr geehrte Mandanten/innen, mit der Grundsteuerreform werden zum 01.01.2022 für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Die hierdurch entstandenen Messbeträge werden dann
Die Antragsstellung für die Monate Januar bis März 2022 ist nun möglich! Sehr geehrte Mandanten, wir dürfen als prüfende Dritte nun auch die Überbrückungshilfe 4