Noch bis Ende März 2024 haben wir Zeit, die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen über das digitale Antragsportal einzureichen. Bis dahin nicht abgerechnete Hilfen müssen vollständig zurückgezahlt werden.
Gerne wenden Sie sich bei Fragen hierzu an unser Büro, wir helfen Ihnen gerne weiter.