Sehr geehrte Mandanten/innen,

mit der Grundsteuerreform werden zum 01.01.2022 für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt.

Ab dem 01.07.2022 kann die elektronische Abgabe der Erklärungen hierzu erfolgen. Fristende ist aktuell der 31.10.2022. Gerne erledigen wir die Erstellung der Erklärung für Sie. Bitte kommen Sie auf uns zu, dann besprechen wir alles Nötige.

Weitere Informationen erhalten Sie auch von der Hessischen Steuerverwaltung unter:

https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/Checkliste%20Grundverm%C3%B6gen_HE_V02.pdf?fbclid=IwAR3Oy_AY2a85ts_NCqU6WfnmCCfe3wWD4scwVCf0GofP1FFcR516TAucgjQ

Öffnungszeiten

Guten Tag,

bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten für die Belegeinreichung:

Montag-Donnerstag von 8:00-12:00h.

Bei Beratungsbedarf bitten wir vorab um Terminvereinbarung.

Freitags befinden wir uns komplett im Homeoffice.

ACHTUNG: Am 26.02. und 27.02.2024 befinden wir uns im Homeoffice wegen einer defekten Heizung. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail.