Sehr geehrte Mandanten/innen,

mit der Grundsteuerreform werden zum 01.01.2022 für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt.

Ab dem 01.07.2022 kann die elektronische Abgabe der Erklärungen hierzu erfolgen. Fristende ist aktuell der 31.10.2022. Gerne erledigen wir die Erstellung der Erklärung für Sie. Bitte kommen Sie auf uns zu, dann besprechen wir alles Nötige.

Weitere Informationen erhalten Sie auch von der Hessischen Steuerverwaltung unter:

https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/Checkliste%20Grundverm%C3%B6gen_HE_V02.pdf?fbclid=IwAR3Oy_AY2a85ts_NCqU6WfnmCCfe3wWD4scwVCf0GofP1FFcR516TAucgjQ

Aktueller Hinweis zur Verfügbarkeit neuer Mandate

Aktueller Hinweis zur Verfügbarkeit neuer Mandate
Aufgrund der aktuellen Auslastung kann ich im Moment keine neuen Mandate annehmen. Ich bitte um Ihr Verständnis.


Wenn Ihr Anliegen eine besondere Situation betrifft oder einen speziellen Beratungsbedarf mitbringt, können Sie mir Ihre Anfrage dennoch über das Kontaktformular senden. Ich prüfe dann im Einzelfall, ob eine Mandatsübernahme möglich ist.