Sehr geehrte Mandanten/innen,
mit der Grundsteuerreform werden zum 01.01.2022 für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt.
Ab dem 01.07.2022 kann die elektronische Abgabe der Erklärungen hierzu erfolgen. Fristende ist aktuell der 31.10.2022. Gerne erledigen wir die Erstellung der Erklärung für Sie. Bitte kommen Sie auf uns zu, dann besprechen wir alles Nötige.
Weitere Informationen erhalten Sie auch von der Hessischen Steuerverwaltung unter: